Therapieangebote
Therapie auf Rezept
Um Sprachtherapie (Logopädie) in Anspruch nehmen zu können, wird ein Rezept/ eine Verordnung benötigt. Der Arzt (meist Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Kieferorthopäde) stellt dieses Dokument im Bedarfsfall aus.
Die Verordnung darf dabei nicht älter als 28 Tage sein.
Gern stehe ich telefonisch zur Verfügung, um die bei mir bestehenden Therapiemöglichkeiten zu erörtern.
Nach einer ersten Diagnostik sowie einem ausführlichen Gespräch entwickle ich unter Berücksichtigung der aktuellen Forschungslage ein auf die individuellen Zielsetzungen des Patienten abgestimmtes Therapiekonzept. Über Verlauf und Fortschritte der Therapie erhält der verordnende Arzt einen Bericht von mir.
Zuzahlungen
Für erwachsene Patienten gilt eine Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% der Therapiekosten zuzüglich der Rezeptgebühr in Höhe von 10€.
Von der Zuzahlung ausgenommen sind gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren, ebenso Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse. Fragen Sie hierfür bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, beispielsweise wenn Sie an einer chronischen Krankheit leiden.
Privatpatienten empfehle ich, vor Therapiebeginn eine Kostenerstattung durch die jeweilige Krankenversicherung zu erfragen.